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Lebensende: Die Schaffung eines „Rechts auf Sterbehilfe“ spaltet Regierung und Fraktionen

Lebensende: Die Schaffung eines „Rechts auf Sterbehilfe“ spaltet Regierung und Fraktionen
In der Nationalversammlung in Paris, 7. Mai 2025. THOMAS SAMSON / AFP

„Die zitternde Hand“, sagen viele, werde sie haben, wenn es an der Zeit sei, abzustimmen. Ab Montag, dem 12. Mai, sind die Abgeordneten dazu aufgerufen, Gesetze zur Sterbehilfe (Euthanasie oder assistierter Suizid) zu erlassen. Ob dafür oder dagegen, viele haben ihre Dilemmas zu einem Thema, das auch in der Exekutive klaffende Lücken hinterlässt, noch nicht gelöst.

Die Möglichkeit für einen Arzt, auf Wunsch eines unheilbar Kranken eine Handlung zu genehmigen, die dessen Leben verkürzt, wurde in den Gesetzentwurf zur Unterstützung von Kranken und am Lebensende aufgenommen, den Emmanuel Macron im März 2024 vorlegte. Nach einer Unterbrechung durch die Auflösung der Nationalversammlung im Juni wird die Prüfung des Textes im Plenum mit der Diskussion zweier Gesetzentwürfe fortgesetzt. Das erste betrifft die Palliativversorgung, das zweite eröffnet ein „Recht auf Sterbehilfe“. Die Themen sind Gegenstand einer gemeinsamen allgemeinen Diskussion und werden am 27. Mai einer gesonderten Abstimmung unterzogen.

Am Vorabend der Sitzungsdebatte protestierte Innenminister Bruno Retailleau im „Journal du dimanche“ vom 11. Mai erneut gegen einen „Text des anthropologischen Bruchs“ und „zutiefst unausgewogen“ . In Le Parisien verteidigte die Ministerin für Arbeit, Gesundheit und Solidarität, Catherine Vautrin, im Gegenteil den Text, der ihrer Meinung nach „eine Alternative zum unerträglichen Leiden schafft, für das es keine Antwort gibt“ . Sie kündigte an, Änderungen einzubringen , „damit der Zugang zur Sterbehilfe streng geregelt wird“.

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